Bankenaufsicht/Regulatorik

Meine Kunden unterstütze ich bei der Erfüllung der immer komplexeren aufsichtsrechtlichen Anforderungen, wie sie Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die European Banking Authority (EBA) oder die Europäische Zentralbank (EZB) stellen. Aktuell befasse ich mich unter anderem mit der Umsetzung der Basel-III- und Basel-IV-Regulierung, die Kennziffern wie Liquidity Coverage Ratio (LCR) und Net Stable Funding Ratio (NSFR) erfordern. Im Blick habe ich für meine Kunden auch die detaillierteren Vorgaben, die die Europäische Union in der Capital Requirements Directive (CRD) und der Capital Requirements Regulation (CRR) formuliert, ebenso die nationalen Regeln etwa im Kreditwesengesetz (KWG), in der Groß- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV) oder der Solvabilitätsverordnung (SolvV). Meine Erfahrungen aus der Umsetzung der 6. KWG-Novelle und der Basel-II-Implementierung sind dabei eine große Hilfe.

Aktuelle Leistungsschwerpunkte mit Bezug zu Basel IV und CRR II sind:

  • Vorgaben zur Total Loss Absorbing Capacity (TLAC) und die korrespondierenden Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL) der EU
  • Neue Methoden zur Ermittlung des Risikopositionswertes von Derivaten (SA-CCR)
  • Novellierung des Marktpreisrisiko-Rahmenwerkes (FRTB)
  • Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch (IRRBB)
  • Neue Großkreditregelungen
  • Reduzierte Kapitalanforderungen für Kredite an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach Artikel 501 CRR II

Meldewesen und Meldewesen-IT

Ohne tragfähige IT-Lösungen sind die Anforderungen an das Meldewesen von Banken und anderen Finanzdienstleistern nicht mehr zu erfüllen. Ich berate und unterstütze meine Kunden bei der fachlichen Konzeption, Einführung und Einbindung einer Standardsoftware wie ABACUS/DaVinci oder individueller IT-Systeme für das Meldewesen. Ich helfe unter anderem dabei, die Anforderungen des Common Reporting (COREP) und des Financial Reporting (FINREP) zu erfüllen, die SolvV-Meldung auf International Financial Reporting Standards (IFRS) umzustellen und die monatliche Bilanzstatistik (BISTA) zu organisieren. Zurückgreifen kann ich dabei auf meine Erfahrungen aus 20 Jahren Berater-Tätigkeit und meine Mitwirkung an der Entwicklung der Standardsoftware ABACUS.

Meine Leistungen im Meldewesen beinhalten weiterhin:

Risikomanagement und Risk-IT

FRM-Certificate

Das Aufsichtsrecht schreibt Finanzdienstleistern – mitunter bis ins Detail – vor, wie sie ihr Risikomanagement zu organisieren haben. Ich unterstütze meine Kunden bei der Umsetzung der Vorgaben aus der Regulatorik, etwa der „Mindestanforderungen an das Risikomanagement“ (MaRisk) der BaFin, in das institutseigene Risikomanagement – von der Analyse der Regelungen bis zur IT-technischen Umsetzung und Einbindung in die IT-Landschaft des Instituts. So helfe ich ihnen, den regulatorischen Anforderungen beispielsweise zum Risikosteuerungsprozess, zu Risikomodellen und zu Stresstests gerecht zu werden.

Business Rules

Frontcover Fachlogik umsetzen

Der Erfolg von IT-Projekten steht und fällt mit der Qualität der Kommunikation zwischen dem Fachbereich, der Anforderungen formuliert, und den IT-Fachleuten, die entsprechende Software-Lösungen entwickeln. Die in Deutschland noch weitgehend unbekannte Systematik der „Business Rules“ hilft durch festgelegte Standards, diese Kommunikation zu verbessern.

Schon seit dem Beginn meiner Berater-Laufbahn fasziniert mich das Konzept der „Business Rules“. Darum engagiere ich mich in der internationalen Business-Rules-Community und versuche, dem Ansatz in Deutschland mehr Geltung zu verschaffen. Dass eine genauere Abstimmung zwischen Fachbereich und IT die Agilität, Qualität und Effizienz in IT-Projekten steigern kann, habe ich beschrieben in meinem im Jahr 2009 erschienenen Buch „Fachlogik umsetzen: Business Rules zwischen Konzept und IT-System“.